BTS GmbH & CO. KG (September 2019)
Unsere LZB sind Bestandteil aller unserer Lieferverträge. Diese gelten auch für sämtliche künftige Verträge mit unseren Kunden, selbst dann, wenn diese nicht abermals ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen den AGB im Einzelfall schriftlich zu.
Der Vertrag mit uns kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sie schriftlich. Ist der Auftragserteilung unser Angebot vorausgegangen, so kommt der Vertrag durch Erteilung des Auftrages zustande, ohne dass es von uns einer nochmaligen Bestätigung bedarf. Liegt weder ein Angebot von uns noch eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, sondern lediglich die Bestellung durch den Kunden, so gilt der Vertrag als geschlossen, sobald wir Versand- oder Auslieferungsauftrag erteilt haben.
3.1 Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk oder Lager und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein, jedoch zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Bei Unternehmern verstehen sich unsere Preise ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Unternehmer zu tragen. Bei Nicht-Unternehmern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis enthalten, es sei denn, es werden ausdrücklich Nettopreise genannt.
3.2 Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung für die Preisgestaltung relevanter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial, Fracht oder der Umsatzsteuer ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden, soweit die Waren im unternehmerischen Verkehr veräußert werden. Eine wesentliche Änderung ist dann anzunehmen, wenn sich die relevanten Umstände dergestalt geändert haben, dass diese, hätten sie schon im Zeitpunkt vor dem Vertragsschlusses vorgelegen, redlicher Weise durch uns in die Kalkulation des Verkaufspreises miteinbezogen worden wären.
3.3 Im nicht unternehmerischen Bereich behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
3.4 Wir erheben für Werkstattaufträge einen Kleinmaterialzuschlag in Höhe von 3%. Ebenfalls berechnen wir einen Umweltzuschlag in Höhe von 2%.
4.1 Im unternehmerischen Verkehr erfolgen Lieferung und Versand ab Fabrik und -auch bei Frankolieferungen- auf Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht mit der Verladung oder – wenn Abholung vereinbart und verzögert wird – mit der Bereitstellung auf den Empfänger über. Wir haften insoweit weder für Verluste noch für Beschädigung, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Empfängers ab. Für die Transportversicherung wird eine Pauschale von 0,3% des Nettowarenwertes berechnet.
4.2 Wir bemühen uns nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass Bestellungen möglichst als Komplettlieferung ausgeführt werden. Teillieferung sind auch bei einem nicht unternehmerischen Geschäft ausnahmsweise dann auf unsere Kosten zulässig, sofern die Teillieferung dem Kunden unter Beachtung dessen schützenswerter Belange zumutbar ist.
Wir sind grundsätzlich bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Lieferverzögerungen aufgrund von rechtmäßigen Arbeitskämpfen oder unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Fall, dass die von uns verkaufte Ware unsererseits eingekauft wird, und unser Lieferant seiner Lieferpflicht nicht nachkommt, sind wir zum Rücktritt vom geschlossenen Vertrag berechtigt, wobei wir dem Käufer gegenüber verpflichtet sind, diesen unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und die bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich an den Käufer zu erstatten, wobei dies gegenüber einem nichtkaufmännischen Käufer nur unter der Voraussetzung gilt, dass wir ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von dem Vertragspartner unseres Deckungsgeschäftes im Stich gelassen werden. Im Übrigen gilt § 323 BGB mit der Maßgabe, dass die uns zu setzende Nachfrist wenigstens 6 Wochen betragen muss.
Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum netto fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele und im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinses zu zahlen und der darüber hinausgehende Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die pauschale entstanden ist.
7.1 Für Geschäfte mit Unternehmern gilt: Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder können wir aus anderen Gründen nicht liefern, so haben wir zunächst das Recht, nachzuerfüllen. Hierbei haben wir das Recht, zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache zu wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, so kann der Kunde mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Feststellung von Mängeln muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Ware zweiter Wahl können Mängelrügen nicht geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden und beträgt 1 Jahr.
7.2 Ist der Kunde kein Unternehmer, so gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren beträgt 1 Jahr.
8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der sogenannten Kardinalpflichten, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die unserseits auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung bzw. unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist, insbesondere die Pflicht zur mangelfrei- en Lieferung der Kaufsache innerhalb der vereinbarten Fristen
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die Verpflichtungen zur mängelfreien und rechtzeitigen Lieferung der Kaufsache.
8.3 Die Einschränkungen der vorgenannten Absätze gelten auch zugunsten der von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisverbindlichkeit aus dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis mit dem Kunden vor. Für den Fall der Bezahlung aus Scheck-Wechsel-Basis bleibt allerdings der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels durch den Kunden bestehen.
9.2 Ist der Kunde Unternehmer, so ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe unseres Kaufpreisanspruchs zu sichern.
9.3 Bei Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen ab Zugang und Fälligkeit der Rechnung oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage unseres Kunden sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden durch ein anerkanntes Bewertungsinstitut derart herabgesetzt wird, dass wir bei vorheriger Kenntnis redlicher Weise von einem Vertragsschluss Abstand genommen hätten. Die insoweit auf unserer Seite anfallenden Kosten und Vermögenseinbußen trägt der Kunde. Nach der Ausübung der vorgenannten Rücktrittsrechtes ist der Kunde verpflichtet, uns die Vorbehaltsware zur Abholung an seinem Geschäftssitz zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich sind wir berechtigt die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, wobei der Kunde unserem diesbezüglichen Betretungsrecht bereits schon jetzt zustimmt. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und unsere Kosten inklusive der Veräußerungskosten mit dem Erlös zu verrechnen, wobei ein etwaiger Überschuss dem Kunden gebührt.
9.4 Über Zwangsvollsteckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretene Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen aller Art.
9.5 Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; auch Schadensersatzleistungen Dritter, das Vorbehaltsgut betreffend, werden an uns abgetreten; wir nehmen die Abtretung an.
9.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Rechnungswert der sicherungsübereigneten Güter die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
10.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
10.2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen bzw. ausgeschlossen, wenn der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
Rücksendungen jeder Art bedürfen zu ordnungsgemäßen Abwicklung der vorherigen schriftlichen Ankündigung durch den Kunden auf unserem Warenrückgabebeleg und unserer Annahmebestätigung. Wir sind nicht verpflichtet, Warenrücksendungen ohne unsere Annahmebestätigung anzunehmen. Austauschteile können nur innerhalb von 4 Wochen ab Lieferdatum im austauschfähigen Zustand gegen bezahltem Pfand zurückgenommen werden. Elektronische Bauteile sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Erfüllt unser Kunde seine Vertragspflichten nicht oder werden uns Umstände bekannt, die die von uns angenommene Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, sind wie berechtigt, unsere Sicherungsrechte geltend zu machen und alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von der Leistung angemessener Sicherheit abhängig zu machen, sofern der Kunde nicht vorab zahlt.
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Handelsgeschäfte mit Unternehmern ist der Sitz unseres Unternehmens, auch für Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses. Für die zwischen uns und dem Käufer abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt so- dann eine Vereinbarung, welche in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht und dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt und welche die Vertragsparteien für den Fall vereinbart hätten, dass sie die Unwirksamkeit im Vorfeld gekannt hätten.
Es gelten die allgemeinen Lieferungs-, Zahlungs- und Reparaturbedingungen laut Aushang in ihrer jeweils aktuellen Form als vereinbart.
BTS GmbH & CO. KG ( September 2019)
Die BTS GmbH & Co. KG ( “BTS” oder “Überlasser”) hat mit Ihrem Kunden einen “Vertrag über die Überlassung eines Vorführ- oder Ersatzfahrzeugs“ (“Überlassungsvertrag” oder “Vertrag”) gemäß nachfolgenden Bedingungen, die als Bestandteil des Vertrages vereinbart wurden, geschlossen:
1.1 BTS übergibt dem Kunden oder seinem Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gemeinsam “Übernehmer” oder “Kunde”) das im Vertrag bzw. seinen Anlagen bezeichnete Fahrzeug (“Leihobjekt”) in Verbindung mit einem Übernahme- und Rücknahmeprotokoll. Das Übernahmeprotokoll wird bei Aushändigung des Fahrzeugs mit dem Übernehmer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben. Der Zustand, insbesondere ggf. bestehende Mängel oder Beschädigungen, und die vorhandene Ausstattung des Leihobjektes sind vollständig auf dem Übernahmeprotokoll zu vermerken. Für nicht protokollierte Fehler oder Mängel an dem Leihobjekt, die der Kunde bei sorgfältiger Untersuchung des Fahrzeugs hätte erkennen müssen, haftet ausschließlich der Übernehmer.
1.2 Das Leihobjekt ist spätestens mit Ablauf der im Überlassungsvertrag festgelegten Nutzungsdauer ohne weitere Aufforderung an BTS zurückzugeben. Der Übernehmer hat das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben, wie er es gemäß Übergabeprotokoll in Empfang genommen hat. Insbesondere hat der Übernehmer den verbrauchten Kraftstoff zu ersetzen und den Kraftstofftank vor Rückgabe auf den Stand gemäß Übergabeprotokoll aufzufüllen. Sämtliches in Empfang genommenes Zubehör ist mit Rückgabe des Leihobjektes zurückzugeben. Die Rückgabe hat ausschließlich am Ort einer der offiziellen Niederlassungen der BTS zu erfolgen.
1.3 BTS behält sich vor, das Leihobjekt bereits vor Ablauf der im Überlassungsvertrag festgelegten Nutzungsdauer vom Übernehmer
zurückzufordern. Auf Anforderung hat der Übernehmer das Leihobjekt unverzüglich an BTS herauszugeben. Dem Übernehmer steht kein
Zurückbehaltungsrecht an dem Leihobjekt zu.
1.4 Bei Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden ist das Rückgabeprotokoll gemeinsam mit dem Übernehmer durch den Übergeber auszufüllen und von beiden zu unterschreiben. Sowohl Überlasser als auch Übernehmer erhalten eine gegengezeichnete Ausfertigung des Übernahme- und Rückgabeprotokolls. Für eine Verschlechterung des Zustands des Leihobjektes zwischen Übernahme und Rückgabe haftet der Übernehmer.
1.5 Gibt der Übernehmer das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Rückgabetermin zurück, so ist er verpflichtet, BTS eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von € 250 netto pro angebrochenem Tag der Verspätung zu zahlen. BTS behält sich vor, einen ggf. höher ausfallenden Schaden gegen den Übernehmer geltend zu machen.
2.1 Das Leihobjekt ist i. d. R. durch BTS amtlich zugelassen. Nur bei Fahrzeugen, die reinen Ausstellungszwecken dienen sollen, darf das Fahrzeug auch ohne amtliche Zulassung an den Übernehmer herausgegeben werden. Das Fahrzeug darf nur zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Übernehmer verwendet werden. Der Übernehmer hat die Einhaltung aller gesetzlich geltenden Bestimmungen und die Weisungen des Herstellers gemäß Betriebsanleitung, insbesondere die Vorschriften über Wartung, Fahrgeschwindigkeit und Beladung, zu beachten. Das Fahrzeug darf nur von dazu befähigten Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis bedient und geführt werden. Das Fahrzeug ist vor jedem Fahrtantritt auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen. Sollte die Nutzung des Fahrzeugs aufgrund eines Mangels oder eines Schadens verkehrsregelwidrig sein oder den technischen Zustand des Fahrzeugs verschlechtern, ist der Übernehmer verpflichtet, die Benutzung zu unterlassen, bis der Mangel oder der Schaden behoben ist.
2.2 Sofern für die Erprobung erforderlich, kann das Fahrzeug für den Transport auf öffentlichen und privaten Wegen und Flächen innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden. Die Beförderung von Ladegut hat in Übereinstimmung mit dem Zweck des Fahrzeugs zu erfolgen; die Beförderung von Ladegut; das die Höchstbelastung des Fahrzeuges übersteigt oder nicht gleichmäßig verteilt werden kann, ist unzulässig. Die Beförderung von leicht entzündlichem, giftigem oder gefährlichem Ladegut ist untersagt. Bei Einsatz von Fahrzeugen mit grüner Nummer haftet der Übernehmer für die Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzbereiche (Kombiverkehr) und für etwaige Nachteile (insbesondere Steuernachteile), die BTS bei Nichtbeachtung entstehen.
2.3 Eine Überlassung des Leihobjektes an Dritte durch den Übernehmer ist nicht gestattet. Der Übernehmer hat das Leihobjekt stets gegen die widerrechtliche Benutzung oder Entwendung durch unbefugte Dritte zu sichern. Abgestellte Fahrzeuge sind stets zu verschließen, das Lenkschloss ist einzurasten, Fahrzeugschlüssel und Papiere sind sorgfältig außerhalb des abgestellten Fahrzeuges aufzubewahren.
2.4 Das Eigentum am Leihobjekt steht ausschließlich BTS zu. BTS ist jederzeit berechtigt, das Leihobjekt zu besichtigen und zu untersuchen. Der Übernehmer verpflichtet sich, BTS auf Anforderung unbeschränkten Zugang zum Leihobjekt für die Besichtigung zu verschaffen. Der Übernehmer ist nicht berechtigt, das Leihobjekt (etwa durch Umbauten) zu verändern, zu veräußern, zu verpfänden, zu verschenken oder sonst einem Dritten Rechte an dem Leihobjekt einzuräumen. Sofern Dritte das Fahrzeug pfänden oder sonstige Rechte an ihm geltend machen, ist der Übernehmer verpflichtet, solche Zugriffe auf eigene Kosten abzuwehren und BTS unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
3.1 Die Haftung von BTS für Mängel, die bei der Übergabe erkennbar waren, ohne vom Übernehmer gerügt zu werden, und für Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern BTS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
3.2 BTS haftet für Schäden jeder Art, welche der Übernehmer im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeuges erleidet oder verursacht, nur, sofern BTS ein grob fahrlässiges Verschulden trifft. Soweit BTS nicht haftet, stellt der Übernehmer BTS frei von etwaigen Ansprüchen Dritter.
4.1 Der Übernehmer haftet ohne Rücksicht auf Verschulden für sämtliche Schäden einschließlich Folgeschäden und Nebenkosten sowie für Diebstahl und Unterschlagung des Fahrzeuges. Leisten Dritte oder Versicherungen Ersatz, so kommen diese Zahlungen dem Übernehmer bis zur Höhe seiner Zahlungsverpflichtungen zugute.
4.2 Der Übernehmer haftet auch für alle Schäden, Gebühren, Strafen und Kosten, die auf Beschädigung, Verunreinigung und Zerstörung von Sachen Dritter durch das Ladegut im Zusammenhang mit der Nutzung des Leihobjekts zurückgehen.
4.3 Soweit der Übernehmer haftet, stellt er BTS von Ansprüchen Dritter frei.
4.4 Der Übernehmer hat BTS unverzüglich von sämtlichen Schäden am Fahrzeug bzw. durch im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstandene Schäden zu unterrichten. Am Fahrzeug notwendig werdende Reparaturen sind ausschließlich gemäß den Weisungen durch BTS auszuführen.
4.5 Der Übernehmer haftet insbesondere gegenüber BTS für jede, auch unverschuldete, Beschädigung oder verspätete Rückgabe des Fahrzeugs.
5.1 Im Falle eines Unfalles hat der Übernehmer dafür zu sorgen, dass alle zur Feststellung und Minderung des Schadens erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, insbesondere hat er Namen und Anschrift aller Unfallbeteiligten einschließlich der Zeugen sowie Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge aufzunehmen. Auf keinen Fall darf er Schuld oder Haftung eingestehen. Er hat angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug zu treffen, eine Unfallskizze mit Bericht anzufertigen und BTS umgehend zu informieren. In jedem Fall hat der Übernehmer unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und für eine ordnungsgemäße polizeiliche Aufnahme des Unfallereignisses Sorge zu tragen. Das polizeiliche Aktenzeichen ist BTS unaufgefordert bekannt zu geben.
5.2 Verursacht der Übernehmer mit dem Fahrzeug einen Unfall, in dessen Folge die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird, hat der Übernehmer für die Abwicklung des Unfallereignisses und die aus der Police entstehende Mehrbelastung einen Schadensersatz in Höhe von pauschal € 500. – pro Schadensfall an BTS zu zahlen. BTS behält sich vor, einen höher ausfallenden Schaden gegen den Übernehmer geltend zu machen.
6.1 Die Kosten für Kfz-Steuern und Versicherung für das Leihobjekt trägt BTS.
6.2 Zugelassene Fahrzeuge sind durch BTS gesetzlich haftpflichtversichert. Darüber hinaus besteht eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von jeweils 2.500,00 €, der bei Inanspruchnahme zu Lasten des Übernehmers geht. Im Fahrzeug befindliche bzw. mit ihm beförderte Gegenstände sind nicht mitversichert.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und des Überlassungsvertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.
BTS GmbH & CO. KG (November 2019)
Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Kunden und BTS geschlossenen Reparatur- und Serviceverträge. Mit Ausnahme der Vereinbarungen in dem jeweiligen Vertrag, gelten diese Bedingungen ausschließlich. Etwaig entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Für künftige Aufträge gelten diese Bedingungen auch dann, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn BTS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritten enthält oder auf solche verweist.
Durch den zu schließenden Servicevertrag verpflichtet sich BTS im Rahmen der dort festgelegten Bestimmungen zur vollständigen Erbringung der dort festgelegten Leistungen am Objekt. Der Kunde verpflichtet sich mit Abschluss des Servicevertrages, Reparaturen und Wartungen am Objekt ausschließlich von BTS selbst oder von einem durch BTS zu benennenden offiziellen Händler oder Reparaturbetrieb durchführen zu lassen.
Die Bestimmung des Objekts erfolgt in dem zu schließenden Servicevertrag. Der Vertrag über Reparatur- und Wartungsarbeiten am Objekt kommt mit Annahme durch Unterzeichnung des Angebotes zustande. Der Kunde erhält hierzu eine entsprechende Auftragsbestätigung. Hier werden die Spezifikationen des Objekts, Jahreskilometerzahl, die Anzahl der Betriebsstunden, der Servicezeitraum, der Servicepreis pro Monat, der Preis je Betriebsstunde der PTO und/oder Verteilerpumpe, der Preis für mehr oder weniger gefahrene Kilometer, das Einsatzgebiet, die Art der Beförderung und die Transportart sowie eventuelle Service- bzw. Fabrikoptionen und die Aufbauten aufgeführt.
Der Kunde schließt den jeweiligen Servicevertrag im eigenen Namen. Schließt er ihn für ein verbundenes Unternehmen ab, haftet der Kunde gesamtschuldnerisch mit dem verbundenen Unternehmen für sämtliche Verbindlichkeiten des verbundenen Unternehmens gegenüber BTS aus dem Vertragsverhältnis.
3.1 Basis des festgelegten Servicepreises ist das Preis-/ Kostenniveau zum Zeitpunkt des Abschlusses des Servicevertrages.
3.2 Wird eine Reparatur des Objekts bei einem Dritten oder im Ausland erforderlich, ist zuvor die Zustimmung von BTS einzuholen.
3.3 Die erhobenen Steuern in Nicht-EU-Ländern gehen zulasten des Kunden.
3.4 Der Servicevertrag lässt die Garantiebestimmungen des durch BTS angewiesenen Händlers/ Werkstatt unberührt.
3.5 Auflieger müssen über einen (oder mehrere) Betriebsstunden- oder Nabenzähler verfügen, wobei der Kunde für die Anschaffung auf eigene Kosten Sorge zu tragen hat.
3.6 BTS ist jederzeit berechtigt, den Zustand, in dem sich das Objekt befindet, zu kontrollieren.
Der festgelegte Servicepreis basiert auf dem Preisniveau, welches im Zeitpunkt des Abschlusses des Servicevertrages besteht. Kommt es nach Abschluss des Vertrages zu Erhöhungen der Kosten für Arbeitslohn, Ersatzteile, Schmiermittel oder anderen Komponenten, ist BTS berechtigt, eine Erhöhung der Servicepreise zu verlangen. Hierbei wird BTS die Anpassung nach billigem Ermessen vornehmen und zwar lediglich in dem Verhältnis, wie sich die vorgenannten Erhöhungen im Servicepreis abbilden. Gleiches gilt für den Fall, dass Kostenpositionen entstehen, die bei Abschluss des Vertrages noch nicht abzusehen waren. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, im Falle des Eintretens von Kostenminderungen von BTS eine nach billigem Ermessen vorzunehmende Preisminderung zu verlangen. Hinsichtlich der Minderungsanteile gelten die gleichen Regeln, wie für die Erhöhung.
Wesentliche Bedingung des Servicevertrages ist die Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen durch den Kunden. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn BTS zuvor ausdrücklich der Nichteinhaltung dieser Bedingungen in Textform zugestimmt hat.
6.1 Soweit der Vertrag ein Enddatum und/oder eine Endkilometerleistung enthält, endet der Vertrag automatisch, wenn entweder das Enddatum oder die Endkilometerleistung erreicht ist, je nachdem, welche Position zuerst eintritt.
6.2 Der Kunde kann den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Monatsende schriftlich ohne Angabe eines Kündigungsgrundes kündigen.
6.3 BTS ist berechtigt, den Servicevertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer hierfür geltenden Frist im Falle des Eintritts einer oder mehrerer der nachfolgenden Bedingungen schriftlich zu kündigen:
6.4 Weitergehende wechselseitige Rechte auf außerordentliche Kündigung des Vertrages bleiben unberührt.
7.1 Für den Fall, dass die tatsächlichen Jahreskilometer oder die tatsächliche Anzahl der Betriebsstunden des Objekts von den vereinbarten Jahreskilometern oder der vereinbarten Anzahl der Betriebsstunden abweichen, kann BTS die Mehr- oder Minderkilometer zu den im Servicevertrag festgelegten Tarifen oder – falls es eine Preisanpassung gegeben hat – zu den angepassten Tarifen verrechnen.
7.2 BTS ist berechtigt, die Mehr- oder Minderkilometer bzw. die Mehr- oder Minderbetriebsstunden während des Servicezeitraums zu berechnen. Jedenfalls kann die Verrechnung am Ende des Servicezeitraums stattfinden.
7.3 Die Anzahl der zu verrechnenden Kilometer wird durch Subtraktion der Anfangskilometer sowie der vertraglich vereinbarten Kilometer von den lt. Kilometer- oder Nabenzähler tatsächlich gefahrenen Kilometern errechnet (tatsächlich gefahrene Kilometer – Anfangskilometerstand – vereinbarte Kilometer = zu verrechnende Kilometer).
7.4 Die Anzahl der zu verrechnenden Betriebsstunden wird je Objekt in entsprechender Weise zu den Kilometern errechnet, nämlich durch Subtraktion des Beginnstandes des Stundenzählers sowie der vereinbarten Anzahl von Betriebsstunden von den tatsächlich angezeigten Betriebsstunden (tatsächlich angezeigte Betriebsstunden – Anfangsstand – vertraglich vereinbarte Betriebsstunden = zu verrechnende Betriebsstunden).
7.5 Defekte an Kilometerzählern, Nabenzählern und/oder Stundenzählern sind binnen einer Frist von 24 Stunden in Textform vom Kunden an BTS mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, den defekten Kilometer-, Naben- und/oder Stundenzähler unverzüglich reparieren zu lassen. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer oder die Anzahl der Betriebsstunden in dem Zeitraum, in dem der Defekt vorgelegen hat, wird nach Rücksprache zwischen den Parteien festgelegt. Kann eine Einigung nicht erfolgen, gilt der Durchschnittswert der jeweiligen Leistung auf den Zeitraum des Messausfalls als vereinbart;
7.6 Der Kunde verpflichtet sich, an jeder von BTS gewünschten Kontrolle der Anzahl der Kilometer oder der Betriebsstunden mitzuwirken.
8.1 Für jeden beendeten Servicevertrag findet unverzüglich nach Beendigung sowohl eine Verrechnung der vorab in Rechnung gestellten und noch nicht genutzten Servicerate, als auch eine Verrechnung der gefahrenen Kilometer/Betriebsstunden gemäß Z. 7 dieser Bedingungen statt.
8.2 Die allgemeinen Bedingungen eines Servicevertrages finden bis zu dem Zeitpunkt Anwendung, an dem der Kunde sämtliche Verpflichtungen aus dem Servicevertrag erfüllt hat.
9.1 Die Serviceraten sind monatlich jeweils zum Monatsersten, erstmals zum Beginn des Vertragszeitraums zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn in der Vereinbarung etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.
9.2 Die fälligen Beträge sind zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer auf monatlicher Basis im Voraus zu bezahlen. Alle Zahlungsgebühren trägt der Kunde. BTS stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung zur Verfügung.
9.3 Der Kunde kann gegen fällige Ansprüche von BTS nur aufrechnen, soweit die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
9.4 Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben auch dann bestehen, wenn das Fahrzeug -gleich aus welchem Grund- nicht funktionsfähig ist, dem Kunden nicht zur Verfügung steht, nicht die technischen Daten aufweist, die der Kunde erwartet hat oder aus anderen Gründen teilweise oder vollkommen unbrauchbar ist, vorzeitigen Verschleiß aufweist, beschädigt, zerstört oder verloren geht oder einem Diebstahl zum Opfer fällt.
9.5 Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, gerät dieser ohne Mahnung in Verzug.
9.6 Die Zahlung des Kunden hat hinsichtlich sämtlicher Forderungen der BTS per SEPA Lastschrifteinzug zu erfolgen. Der Kunde ermächtigt BTS hiermit, alle gemäß der Vereinbarung fälligen Beträge vom Bankkonto des Kunden einzuziehen und er verpflichtet sich, alle Dokumente zu unterschreiben, deren Unterzeichnung die Bank von ihm verlangen kann, um dieses Mandat während der gesamten Dauer der Vereinbarung wirksam zu erhalten. Das SEPA-Mandat wird aktiviert und bestätigt, bevor der Vertrag in Kraft tritt.
9.7 Widerruft der Kunde das Lastschrifteinzugsmandat und entscheidet sich, auf Rechnung zu zahlen, kann BTS vom Kunden hierfür den erhöhten Verwaltungsaufwand geltend machen.
9.8 Gerät der Kunde in Verzug, fallen Verzugszinsen i.H.v. 12 % pro Jahr auf Tagesbasis an. Die Verzugszinsen werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung berechnet.
9.9 BTS ist berechtigt, vom Kunden jederzeit die Bereitstellung einer angemessenen Sicherheit für die Zahlungsverpflichtung des Kunden zu verlangen, soweit der Kunde mehr als zweimal mit einer zu erbringenden Zahlung in Verzug geraten ist.
10.1 BTS leistet in gesetzlichem Umfang Gewähr, soweit nicht in dem jeweiligen Vertrag eine diesbezügliche Einschränkung vereinbart worden ist.
10.2 Der Kunde stellt BTS und dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Vertragsgegenstands zum Zwecke der Erfüllung des Servicevertrages entstehen, es sei denn, die Forderungen Dritter beruhen auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von BTS, dessen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen.
11.1 Die Haftung von BTS auf Schadensersatz -gleich aus welchem Rechtsgrund- insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt.
11.2 BTS haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seine Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Leistung, deren Freiheit von Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit nicht mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schaden bezwecken.
11.3 Sofern BTS gemäß Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die BTS bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die BTS bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge eines Mangels der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
11.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BTS.
11.5 Soweit BTS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskunft oder Beratung nicht zu den von BTS geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungen gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
11.6 Die Einschränkungen dieser Bedingungen gelten nicht für die Haftung von BTS wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder dem Produkthaftungsgesetz.
Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Adresse und/oder seiner Firmierung in Textform unverzüglich an BTS zu melden.
13.1 Vereinbarungen, die von den Regelungen des Servicevertrages abweichen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, wonach das Schriftformerfordernis eingeschränkt oder aufgehoben werden soll.
13.2 Falls eine Regelung des Servicevertrages von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen abweicht, gilt vorrangig die Regelung des Servicevertrages.
Für jeden Servicevertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Es findet jeder Rechtsstreit ausschließlich vor der deutschen Gerichtsbarkeit statt. Ist der Kunde Kaufmann oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Dortmund.
Hallo, wie können wir Ihnen helfen?