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De-minimis

Förderprogramm De-minimis

STAATLICHE SUBVENTIONEN

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, dessen Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Gemäß Bundesamt für Güterverkehr (www.bag.bund.de) sind folgende Maßnahmen förderungfähig:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen
  • Personenbezogene Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung

VORAUSSETZUNGEN

Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.

Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.

easysub plus & BTS

UNTERSTÜTZUNG BEI ANTRÄGEN

Haben Sie Fragen zum Förderprogramm? Unser Netzwerk und wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei den Anträgen. Für die Förderungsanträge arbeiten wir bereits viele Jahre mit unserem Netzwerkpartner easysub plus GmbH zusammen, der Spezialist in der Fördermittelberatung.

Förderfähig:

ABBIEGEASSISTENTEN &
TOTER-WINKEL-WARNSYSTEME

Wussten Sie, dass der Gesetzgeber die Nachrüstung von Abbiegeassistenten und Toter-Winkel-Warnsysteme finanziell fördert? Werfen Sie einen Blick auf unser Angebot – auch hierbei helfen wir Ihnen, das richtige System für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.

Förderfähig:

REIFEN FÜR LKW & AUFLIEGER

Förderfähig nach dem Maßnahmenkatalog der De-minimis Richtlinie sind Winter- oder Ganzjahresreifen (neu, gebraucht, runderneuert) mit der Kennzeichnung „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“ (3PMSF) unabhängig vom Herstellungsdatum sowie Lkw-Reifen mit M+S-Kennzeichnung mit Herstellungsdatum bis einschließlich 31.12.2017 auf allen Achsen außer vorderen Lenkachsen und Antriebsachsen.

Förderfähig:

STANDKLIMAANLAGEN

Mit der Standklimanlage kann der Fahrer die Ruhezeiten erholsam im Fahrerhaus verbringen, ohne stundenlanges Motorlaufen und hohen Kraftstoffverbrauch. Auch hierfür stehen staatliche Förderungen zur Verfügung.

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