Flottenerneuerungsprogramm „ENF 2021“

Abwrackprämie für Ihre alten Lkw

  • veröffentlicht am: 28-01-2021
  • Lesezeit: 2 Minuten, 2 Sekunden
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte („ENF 2021“) eingerichtet. Die Bewilligungsbehörde ist dabei das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das bedeutet für Sie, dass Sie bis zu 15.000€ Zuschuss bekommen, wenn Sie sich in diesem Jahr für ein Neufahrzeug entscheiden und ihr altes verschrotten!

Wir haben hier alle wichtigen Eckdaten und Schritte für Sie zusammengefasst, unterstützen Sie aber gerne auch persönlich bei der Antragsstellung. Ganz wichtig: erst den Antrag stellen und dann das Neufahrzeug kaufen/mieten! Der Topf ist seit dem 26.01.21 geöffnet und schließt sich automatisch, sobald die Mittel erschöpft sind. Seien Sie also schnell, denn die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet.

Wichtige Schritte & Fristen:

Was wird gefördert?

  • Erwerb / Leasing von neuen Nutzfahrzeugen mit Elektro- / Wasserstoffantrieb oder Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI (Fahrzeugklasse N2/N3 mit mind. 7,5t zGG)
  • Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Systeme zur Reifendruckmessung, zur digitalen Achssteuerung, Anbauteile für eine bessere Aerodynamik etc.)

Wie hoch wird gefördert?

Nicht zurückzuzahlender Zuschuss (Förderhöchstbetrag pro Unternehmen 800.000):

  • Bei Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V oder EEV: 15.000 €
  • Bei Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter: 10.000 €
  • Bei Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie: bis zu 5.000 € (bis zu 60% des Anschaffungspreises der Technologie)

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die das Bestands- sowie Neufahrzeug für gewerbliche Zwecke nutzen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Zwingend erforderlich: Verschrottung des Bestandfahrzeugs der Fahrzeugklasse N2/N3 mit mind. 7,5t zGG der Schadstoffklassen Euro 0, I, II, III , IV, V oder EEV
  • Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die letzten 12 Monate zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung in Deutschland zugelassen gewesen sein
  • Mindesthaltedauer des Neufahrzeugs bei Erwerb/Leasing: 24 Monate
  • Bewilligung nur, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde! Der Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags gilt als Vorhabensbeginn, sprich: erst Antrag stellen, Bewilligung abwarten und dann Neufahrzeug kaufen/mieten!

Ausstattungsvoraussetzungen des Neufahrzeugs:

Antragsstellung

  • Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über das BAG ePortal einzureichen
  • Tipp: Sie sollten vorbereitend bereits einen Account auf der BAG Seite eröffnen und die auszufüllenden Antragsunterlagen vorbereiten
  • Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet. Das elektronische Antragssystem schließt, sobald die Haushaltsmittel erschöpft sind, heißt: Schnell sein!

Weitere Infos hier:

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