Der Abbiegeassistent unterstützt die Kraftfahrer bei einem Rechtsabbiegevorgang. Sensoren und Kameras, die auf der rechten Seite des Nutzfahrzeugs angebracht werden, dienen dabei als „zusätzliche Augen“ – der sonst vom Fahrersitz nur schlecht einsehbare Bereich auf der rechten Seite des Fahrzeugs wird so wahrnehmbarer.
Durch die einfache Nachrüstung von Abbiegeassistenten oder Toter-Winkel-Warnsystemen kann der Tote Winkel ganz einfach bald der Vergangenheit angehören. Alle von uns angebotenen Systeme können ganz einfach durch Plug & Play zugerüstet werden. Neben dem Allrounder von Wüllhorst, der mit einer Kamera-Radar-Technik arbeitet, bieten wir auch 360°-, Rückfahr-Kamera- und Ultraschall-Systeme von Wüllhorst oder Brigade an.
Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die in der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „De-minimis“ (Maßnahmenkatalog) aufgeführten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Die von uns angebotenen Systeme zur Unterstützung beim Abbiegen oder zur Vermeidung des Toten Winkels sind förderfähig! Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung.
Der Rechtsrahmen für die Genehmigung neuer Fahrzeuge sowie die Anforderungen an die zu verwendenden Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten wird auf EU-Ebene festgelegt. Dieser Rechtsrahmen bindet alle Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland. Das soll einen fairen Wettbewerb zwischen den europäischen Fahrzeug-Herstellern sichern. Laut der EU-Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung, die am 16. Dezember 2019 verkündet wurde, sind Abbiegeassistenten (dort: „Totwinkel-Assistent“) ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend.
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