Flottenerneuerungsprogramm „ENF 2021“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte („ENF 2021“) eingerichtet. Die Bewilligungsbehörde ist dabei das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das bedeutet für Sie, dass Sie bis zu 15.000€ Zuschuss bekommen, wenn Sie sich in diesem Jahr für ein Neufahrzeug entscheiden und ihr altes verschrotten!

Wir haben hier alle wichtigen Eckdaten und Schritte für Sie zusammengefasst, unterstützen Sie aber gerne auch persönlich bei der Antragsstellung. Ganz wichtig: erst den Antrag stellen und dann das Neufahrzeug kaufen/mieten! Der Topf ist seit dem 26.01.21 geöffnet und schließt sich automatisch, sobald die Mittel erschöpft sind. Seien Sie also schnell, denn die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet.

Wichtige Schritte & Fristen:

Was wird gefördert?

  • Erwerb / Leasing von neuen Nutzfahrzeugen mit Elektro- / Wasserstoffantrieb oder Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI (Fahrzeugklasse N2/N3 mit mind. 7,5t zGG)
  • Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Systeme zur Reifendruckmessung, zur digitalen Achssteuerung, Anbauteile für eine bessere Aerodynamik etc.)

Wie hoch wird gefördert?

Nicht zurückzuzahlender Zuschuss (Förderhöchstbetrag pro Unternehmen 800.000):

  • Bei Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V oder EEV: 15.000 €
  • Bei Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter: 10.000 €
  • Bei Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie: bis zu 5.000 € (bis zu 60% des Anschaffungspreises der Technologie)

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die das Bestands- sowie Neufahrzeug für gewerbliche Zwecke nutzen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Zwingend erforderlich: Verschrottung des Bestandfahrzeugs der Fahrzeugklasse N2/N3 mit mind. 7,5t zGG der Schadstoffklassen Euro 0, I, II, III , IV, V oder EEV
  • Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die letzten 12 Monate zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung in Deutschland zugelassen gewesen sein
  • Mindesthaltedauer des Neufahrzeugs bei Erwerb/Leasing: 24 Monate
  • Bewilligung nur, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde! Der Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags gilt als Vorhabensbeginn, sprich: erst Antrag stellen, Bewilligung abwarten und dann Neufahrzeug kaufen/mieten!

Ausstattungsvoraussetzungen des Neufahrzeugs:

Antragsstellung

  • Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über das BAG ePortal einzureichen
  • Tipp: Sie sollten vorbereitend bereits einen Account auf der BAG Seite eröffnen und die auszufüllenden Antragsunterlagen vorbereiten
  • Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet. Das elektronische Antragssystem schließt, sobald die Haushaltsmittel erschöpft sind, heißt: Schnell sein!

Weitere Infos hier:

Webshop für Abbiegeassistenten geht online

Mit unserem ab sofort verfügbaren Webshop können Sie Abbiegeassistenten online kaufen – einfach, zeitsparend und bequem!

Was finde ich im Webshop?

Im Webshop können Sie zwischen sechs verschiedenen Abbiegeassistenzlösungen wählen. Wir bieten Kamera-, Ultraschall- und Radar-Systeme von den Herstellern Brigade und Wüllhorst an. Jede Lösung haben wir bereits zahlreiche Male verbauen dürfen – aus diesem Grund sind wir von ihrer Wirksamkeit und Qualität überzeugt.
Je nach Wunsch können diese direkt mit oder ohne Einbau erworben werden. Sämtliche Preise (mit bzw. ohne Einbau, DAF oder Fremdmarke) sind sofort im Webshop ersichtlich. Die Waren können in unseren Werkstätten (außer Essen) eingebaut oder abgeholt werden. Alternativ bieten wir einen europaweiten Versand an (es fallen Versandkosten an).

Wie kaufe ich im Webshop ein?

Sie legen die gewünschten Abbiegeassistenten in den Warenkorb und wählen direkt aus, ob und an welchem Fahrzeug das System eingebaut werden soll. Im nächsten Schritt fragen wir Sie nach Ihren Daten zur Auftragsbearbeitung. Sie können als Gast bestellen oder ein Kundenkonto anlegen und dadurch beim nächsten Kauf Zeit sparen. Sobald Sie Ihre Kontaktdaten hinterlegt haben, wählen Sie die gewünschte Versandart aus: Deutschland, International oder Abholung/Einbau in einer unserer Werkstätten.

Hinweis zur Zahlung: derzeit ist keine direkte Zahlung über den Webshop möglich. Sobald Sie unsere AGB akzeptiert haben und die Bestellung zahlungspflichtig in Auftrag gegeben haben, wird sich unser Team mit Ihnen innerhalb eines Werktages in Verbindung setzen. Dabei fragen wir Sie auch nach ggf. notwendigen Fahrzeugdaten und klären Sie über das weitere Vorgehen inkl. Zahlung auf.

Zukunftssicher und förderungsfähig

Abbiegeassistenzsysteme machen das Geschehen auf den Straßen sicherer und werden in Zukunft Pflicht für alle Nutzfahrzeuge sein. Mit dem Abbiegeassistenten 4.0 von Wüllhorst haben wir eine Lösung im Programm, die sich ganz einfach nachrüsten lässt. Das Plug-and-Play-System lässt sich zeitsparend während einer ohnehin fälligen Wartung einbauen. Bei Bedarf lässt sich das System auch wieder ausbauen und auf ein anderes Fahrzeug übertragen. Dank ABE und der Erfüllung aller notwendigen EU-Richtlinien, ist dieses auch über Deminimis förderfähig. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung!

Hier geht’s direkt zum Shop: www.bts-abbiegeassistent.de

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