Das Bundesamt für Logistik und Mobilität als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) das Förderprogramm “Energiemindernde Komponenten” (EMK) an.
Gegenstand der Förderung ist der Erwerb von Komponenten, deren Einsatz zu erheblich effizienterem Fahrzeugbetrieb führt und damit den Energieverbrauch (sowie bei konventionellen Antrieben: den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emmisionen) mindert. Ziel ist es, Anreize für die Ausstattung von Neufahrzeugen mit entsprechenden Komponenten zu schaffen.
Ab dem 06. Mai 2024, 09:00 Uhr ist das Antragsportal der BALM für die Antragstellung im Förderprogramm geöffnet.
Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:
- Die verbindliche Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges kann nunmehr im Bewilligungszeitraum erfolgen (ist nicht mehr innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides vorzunehmen).
- Die Vorlage der verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges ist nicht mehr erforderlich.
- Die Zuwendung ist erst mit dem Verwendungsnachweis abzurufen (die Vorlage eines Zwischennachweises entfällt).
- Die erforderliche Änderung der Richtlinie wird voraussichtlich am 03. Mai 2024 im Bundesanzeiger erfolgen.
Weiterführende Informationen veröffentlicht das BALM zeitnah
Digitale Antragstellung: hier klicken
Offizielle Bekanntgabe der Förderrichtlinien: hier klicken